Neuer Finanzausgleich für die Urner Landeskirche

24. März 2025

Die Röm.-kath. Landeskirche Uri beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Erarbeitung eines neuen Finanzausgleiches zur Verminderung des Gefälles bei der Steuerkraft der Kirchgemeinden. Die Veranlassungen dazu waren hauptsächlich die Steuergesetzrevision 2019, die einen Rückgang bei den juristischen Steuern zur Folge hatte, sowie die mangelnde Wirksamkeit des bisherigen Systems die grossen Differenzen bei den Steuerfüssen der Kirchgemeinden zu verringern. Die Hauptziele, welche der Grosse Landeskirchenrat als Auftrag an den Kleinen Landeskirchenrat formulierte, waren eine vergleichbare Wirkung wie der Finanzausgleich der politischen Gemeinden, sowie eine bessere Verständlichkeit. Zudem darf das neue Modell strukturelle Massnahmen nicht behindern und muss auf möglichst wenigen, nicht beeinflussbaren Grundlagen aufbauen. Diese basieren im Gegensatz zum bisherigen System nicht auf den Istkosten, sondern auf den Grundbedürfnissen einer Kirchgemeinde oder Pfarrei. Als Grundbedürfnisse gelten eine minimale Seelsorge mit Religionsunterricht und Sekretariat, sowie der Kirchenunterhalt.

Die Instrumente des neuen Modells sind der Ressourcenausgleich, der Lastenausgleich und ein Spezialfonds zur Unterstützung von ausserordentlichen Härtefällen und gemeindeübergreifenden Leistungen. Der Ressourcenausgleich mildert die Unterschiede bei der Steuerkraft der Kirchgemeinden und wird horizontal finanziert, das heisst, die Beiträge an die finanzschwächeren Kirchgemeinden werden von der finanzstärkeren getragen. Der Lastenausgleich für Personal und Gebäude wird nach einheitlichen Kriterien berechnet und leistet somit einen Beitrag an die hauptsächlichen Aufgaben einer Kirchgemeinde. Die Finanzierung erfolgt wie bisher über den Kopfsteuerertrag, wobei ein Teil davon an den Spezialfonds geht.

Die Gesamtsumme die jährlich verteilt wird, liegt etwa einen Drittel über dem bisherigen Finanzausgleich. Zwar profitieren nicht alle Kirchgemeinden gleich stark von diesen zusätzlichen Mitteln, da aufgrund des Systemwechsels einige Kirchgemeinden weniger erhalten oder mehr einzahlen müssen. Um diese Differenzen abzufedern, leisten für eine Übergangszeit von vier Jahren die profitierenden Kirchgemeinden Beiträge an jene, die schlechter fahren.

Die Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Kleinen Landeskirchenrates und der Finanzkommission, dem Dekan, sowie Vertretern der grössten Gebergemeinde und einer kleinen Kirchgemeinde haben mit Unterstützung einer Fachperson aus der Finanzdirektion des Kantons die Grundlagen erarbeitet, die nach der Vernehmlassung von der Prüfungskommission gutgeheissen worden ist und an der Versammlung des Grossen Landeskirchenrates am 14. Mai 2025 zur Abstimmung vorgelegt wird.

Bei einer Annahme werden die neuen Bestimmungen auf das Jahr 2026 eingeführt. Alle Beteiligten sind überzeugt, ein wirksames und gerechtes System geschaffen zu haben, das an den gesamten Leistungen und nicht an den individuellen Vergleichen zu messen ist. Es muss betont werden, dass der Finanzausgleich einen Beitrag zur besseren Verteilung der Ressourcen leistet, die finanziellen Probleme, vorallem bei abnehmenden Steuererträgen, sich jedoch so nicht beheben lassen. Wir sind daher noch vermehrt auf Freiwilligenarbeit angewiesen, um weiterhin bedarfsgerechte Dienstleistungen erbringen zu können.

Erwin Walker, Leiter Arbeitsgruppe Neuer Finanzausgleich