Session des Grossen Landeskirchenrates der röm.-kath. Landeskirche Uri
15. Mai 2025
Der Grosse Landeskirchenrat der röm.-kath. Landeskirche Uri versammelte sich am Mittwoch, 14. Mai 2025 um 14.00 Uhr, zur ordentlichen Frühjahrssession im Landratssaal, Altdorf. Auf der Traktandenliste standen die Jahresrechnung 2024, der Bericht des Kleinen Rates über das abgelaufene Jahr, die Einführung eines neuen Finanzausgleichs und die Nachwahl eines Mitglieds in den Kleinen Landeskirchenrat.
Die Erfolgsrechnung 2024 schliesst bei einem Aufwand von
CHF 1'355'005 und einem Ertrag von CHF 1'320'881 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 34'124 ab. Gegenüber dem Budget schliesst die Rechnung um CHF 15'397 schlechter ab. Das höhere Defizit ist hauptsächlich auf Mehrausgaben im Bereich Katechese zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen, nämlich rund CHF 475'000, fliesst über den Finanzausgleich wieder an die finanzschwächeren Kirchgemeinden zurück.
Die Jahresrechnung wurde einstimmig genehmigt.
Der Jahresbericht des Kleinen Landeskirchenrates gibt einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten der katholischen Landeskirche.
Die Verordnung über den Finanzausgleich der Römisch-katholischen Landeskirche Uri war im Jahre 2008 mit dem Ziel eingeführt worden: übermässige Unterschiede in der Steuerbelastung unter den Kirchgemeinden zu vermeiden und die unterschiedlichen Finanzstärken etwas auszugleichen. Seither hat dieses Instrument gute Dienste geleistet und vielen, vor allem kleineren Kirchgemeinden geholfen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Zielsetzung zur Reduktion des grossen Gefälles bei den Steuerfüssen konnte allerdings nur unzureichend erfüllt werden. Im Jahre 2009 betrugen die Steuerfüsse der 23 Kirchgemeinden 96-178% mit einem Durchschnitt von 134%. Heute reicht die Spannweite von 82-178% bei einem Durchschnitt von 125% bei gleicher Anzahl Kirchgemeinden. 2019 startete eine Arbeitsgruppe mit Unterstützung der Finanzdirektion des Kantons das Projekt für einen neuen Finanzausgleich, das sich jedoch wegen anderen Aufgaben verzögerte.
Der neue Finanzausgleich soll vergleichbar wirken wie der kantonale zwischen den Einwohnergemeinden und auf wenigen, nicht beeinflussbaren Indikatoren aufbauen.
Ziele:
- Solidarische Unterstützung strukturbenachteiligter Kirchgemeinden
- Milderung überproportionaler Belastungen durch Kirchengebäude
- Ermöglichung einer minimalen Seelsorge
- Förderung von strukturellen Anpassungen
Das neue Modell basiert im Gegensatz zum bisherigen nicht auf den Istkosten, sondern auf den Grundbedürfnissen einer Kirchgemeinde oder Pfarrei. Als Grundbedürfnisse gelten eine minimale Seelsorge mit Religionsunterricht und Sekretariat, sowie der Kirchenunterhalt.
Die Gesamtsumme, die jährlich verteilt wird, liegt etwa einen Drittel über dem bisherigen Finanzausgleich. Zwar profitieren nicht alle Kirchgemeinden gleich stark von diesen zusätzlichen Mitteln, da aufgrund des Systemwechsels einige Kirchgemeinden weniger erhalten oder mehr einzahlen müssen.
Der neue Finanzausgleich wurde mit einer Gegenstimme angenommen und wird auf das Jahr 2026 eingeführt.
Im November 2024 wurde Herr Johannes Guldimann als Verwalter in den Kleinen Landeskirchenrat gewählt für die Amtsperiode 2025-2026. Am 27. Februar 2025 ist Herr Guldimann leider völlig unerwartet verstorben. Wir gedenken seiner im Gebet. Aufgrund des Todesfalls musste ein neuer Verwalter für die verbleibende Amtsperiode gewählt werden. Angelo Bacchi aus Altdorf wird einstimmig zum neuen Verwalter in den Kleinen Landeskirchenrat gewählt.
Für den Kleinen Landeskirchenrat: Gunthard Orglmeister, Präsident