Kirchenmitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch die Taufe erlangt. Katholisch getaufte Christen sind Mitglied der Pfarrei und Kirchgemeinde ihres gewählten Wohnortes, wenn sie nicht ausdrücklich ihren Austritt aus der Kirche erklärt haben.

Unser Auftrag als Kirche ist es, alle Menschen willkommen zu heissen, unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung oder ihres Status.

Es gibt gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft zur katholischen Kirche Uri sprechen. Sollten Sie einen Eintritt oder Wiedereintritt in Erwägung ziehen, sind wir für Sie da. Die Kirche Uri pflegt einen respektvollen Umgang mit den Menschen durch Dialogbereitschaft und Offenheit für Ihre Anliegen.

Sind Sie bei uns im Kanton Uri neu zugezogen und bereits katholisch, können Sie bei der offiziellen Anmeldung in Ihrer Wohngemeinde einfach die Konfession mit römisch-katholisch angeben.

Damit

  • Sind Sie Teil der christlichen Gemeinde.
  • Alle Angebote Ihrer Pfarrei stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung.
  • Als Mitglied sind Sie berechtigt, an Kirchgemeindeversammlungen teilzunehmen. Ab dem Alter von 18 Jahren erhalten sie das Stimm– und Wahlrecht.
  • Mit Ihrer Kirchensteuer tragen Sie kirchliche und soziale Angebote mit.
Offene Kirchentüre

Wenn Sie früher katholisch waren, sich aber für einen Austritt entschlossen haben, diesen nun rückgängig machen möchten, ist es jederzeit möglich, der Kirche wieder beizutreten. Dieser Schritt ist kostenlos und unbürokratisch. Wir respektieren Ihre Gründe und freuen uns über Ihr Kommen.

Die folgenden Unterlagen legen Sie bitte Ihrem Schreiben bei:

  • Tauf-Urkunde
  • Ihre persönlichen Angaben wie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Angaben der weiteren Familienmitglieder, wenn diese den Eintritt ebenfalls wünschen.

Für die Kontaktaufnahme und Gespräche stehen Ihnen die Seelsorgenden in Ihrer Pfarrei gerne zur Verfügung.

Kirchentüre

Es gibt viele Gründe, aus der Kirche auszutreten. Was immer Sie zu diesem Schritt bewegt, wir bedauern ihn und akzeptieren Ihren Entscheid. Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie ein Gespräch wünschen.

Als Christinnen und Christen sind wir aufgerufen, uns mit den Schwächeren und Benachteiligten dieser Welt, solidarisch zu erweisen. Mit dem Austritt fällt die Kirchensteuer weg. Geld, welches für die vielfältigen sozialen, kulturellen und kirchlichen Aufgaben eingesetzt wird.

Sie haben mit Ihrer Mitgliedschaft durch die Kirchensteuer die Angebote und verschiedenen Leistungen der Kirche mitgetragen und ermöglicht. Dafür sind wir Ihnen dankbar.

So erfolgt Ihr Austritt aus der katholischen Kirche korrekt:

  • Teilen Sie ihren Austritt ihrer Kirchgemeinde schriftlich, in Form eines einfachen Briefes mit, unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Wohnadresse.
  • Bei Familien: sollen auch Ihre Kinder bis 16. Lebensjahr den Austritt geben, müssen Sie dies erwähnen. Sind die Kinder über 16 Jahre alt, muss der Austritt gesondert eingegeben werden.
  • Ihre Kirchgemeinde nimmt den Austritt zur Kenntnis und bestätigt ihn schriftlich. Für das Austrittsdatum ist der Eingangsstempel auf Ihrem Schreiben ausschlaggebend.
  • Die Kirchgemeinde informiert die Wohngemeinde über den Austritt.

Mit dem Austritt gibt es für Sie auch Änderungen:

  • Angebote wie Gottesdienste zur Trauung und Beerdigung können kostenpflichtig sein.
  • Sie können kein Tauf – bzw. Firmpatenamt mehr übernehmen. 
  • Sie verlieren Ihr Wahl- und Stimmrecht an der Kirchgemeindeversammlung
  • Durch die Taufe bleiben Sie nach wie vor Christ oder Christin, gelten aber im Kontakt mit offiziellen Ämtern als konfessionslos.

Nach wie vor sind Sie bei kirchlichen Veranstaltungen jederzeit willkommen!

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