Landeskirche

Die Römisch-Katholische Landeskirche Uri vereinigt die im Kanton lebenden Mitmenschen dieser Konfessionszugehörigkeit. Ihre Grundlage sind die 23 Kirchgemeinden mit ihren 24 Pfarreien. Die Landeskirche entstand aus einer losen Zusammenarbeit der Kirchgemeinden. Sie gab sich 1988 die erste Verfassung, die im Jahre 2004 letztmals revidiert wurde.
Die staatskirchenrechtliche Körperschaft steht im Dienst der Kirchgemeinden und Pfarreien, die sie in ihrer Arbeit unterstützt. Sie nimmt jene Aufgaben wahr, die sinnvollerweise gemeindeübergreifend gelöst werden. Auch vertritt sie die Kirchgemeinden und das Volk nach aussen.
Die Röm.-Kath. Landeskirche Uri ist demokratisch strukturiert. Die oberste Entscheidungsbefugnis liegt beim Kirchenvolk. Das Stimm- und Wahlrecht steht allen in- und ausländischen Kirchenmitgliedern mit erfülltem 18. Altersjahr zu. Der vierzigköpfige Grosse Landeskirchenrat ist das legislative Organ. Er wählt aus dem Kirchenvolk den fünfköpfigen Kleinen Landeskirchenrat, die landeskirchliche Exekutive.

Ausblick

Der Grosse Landeskirchenrat ist die oberste Behörde der Landeskirche und setzt sich aus 40 Delegierten zusammen, die von den Kirchgemeinden und dem Dekanat nach deren Satzungen auf 4 Jahre nach dem Majorzsystem gewählt werden. 

Mitglieder des Grossen Landeskirchenrats für die Amtsdauer 2021-2025

 

Landratssaal Rathaus Altdorf

Büro

Präsidium

Heidi Jauch, Erstfeld
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Vizepräsidium

Reinhard Walker, Gurtnellen
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Stimmenzählerin

Margrit Bissig, Bauen
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Sekretariat

Angela Jauch-Walker, Schattdorf
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Finanzkommission

Die Finanzkommission besteht aus fünf Delegierten des Grossen Landeskirchenrats, die von diesem auf vier Jahre gewählt werden. Die Finanzkommission ist zuständig für die Prüfung des Voranschlags und der Jahresrechnung sowie der Ausarbeitung des Finanzausgleichs unter den Kirchgemeinden.

 

Präsidium

Josef Gisler, Altdorf
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Vizepräsidium

Frieda Steffen, Andermatt
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Mitglied

Sibylle Zurfluh, Attinghausen
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Mitglied

Oswald Tresch, Schattdorf
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Mitglied

Heinz Vonesch, Seelisberg
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Parlamentarische Vorstösse

Der Kleine Landeskirchenrat besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern, die vom Grossen Landeskirchenrat auf 2 Jahre gewählt werden. Ein Mitglied des Kleinen Landeskirchenrates hat dem Dekanat anzugehören.

Der Kleine Landeskirchenrat vollzieht die Verfassung und die Beschlüsse des Grossen Landeskirchenrats. Er besorgt die Vertretung der Landeskirche nach aussen unter Beachtung der Weisungen des Grossen Landeskirchenrates.

Er bereitet zudem die Geschäfte des Grossen Landeskirchenrates vor und sorgt für eine geordnete Rechnungsführung sowie die jährliche Rechnungsablage und die Festsetzung des Voranschlags.

Pfarreizentrum Altdorf

Präsidium

Dr. sc. techn. Gunthard Orglmeister, Flüelen 

079 596 22 65
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Vizepräsidium

Philipp Walker, Altdorf
Ressort Personelles

079 248 75 92
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Verwaltung

Erwin Walker, Schattdorf

041 870 90 38
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Mitglied

Andrea Franziska Meyer, Intschi
Ressort Seelsorge

079 561 05 23
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Mitglied

Karin Christen, Andermatt
Ressort Katechese

076 306 35 85
E-Mail

Sekretariat

Angela Jauch-Walker, Schattdorf

041 870 67 52
E-Mail

Von den Steuereinnahmen der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Uri bleiben über 90% bei den Pfarreien und Seelsorgeräumen. Damit werden das Personal, die kirchlichen Gebäude und die weiteren örtlichen Aufgaben und Angebote finanziert.

Die römisch-katholische Landeskirche Uri wird durch die katholischen Kirchgemeinden von Uri mit einem Betrag pro Mitglied finanziert. Die Höhe dieses Betrages wird jährlich durch den Grossen Landeskirchenrat festgelegt. Mit diesen Mitteln werden die Fachstellen Jugend und Katechese, die Verwaltung, sowie die pfarreiübergreifenden, sozialen, karitativen und diakonischen Aufgaben gedeckt

Details zur Mittelverwendung können dem Jahresbericht und dem Artikel aus dem Pfarreiblatt entnommen werden.