Landeskirche
Die Römisch-Katholische Landeskirche Uri vereinigt die im Kanton lebenden Mitmenschen dieser Konfessionszugehörigkeit. Ihre Grundlage sind die 23 Kirchgemeinden mit ihren 24 Pfarreien. Die Landeskirche entstand aus einer losen Zusammenarbeit der Kirchgemeinden. Sie gab sich 1988 die erste Verfassung, die im Jahre 2004 letztmals revidiert wurde.
Die staatskirchenrechtliche Körperschaft steht im Dienst der Kirchgemeinden und Pfarreien, die sie in ihrer Arbeit unterstützt. Sie nimmt jene Aufgaben wahr, die sinnvollerweise gemeindeübergreifend gelöst werden. Auch vertritt sie die Kirchgemeinden und das Volk nach aussen.
Die Röm.-Kath. Landeskirche Uri ist demokratisch strukturiert. Die oberste Entscheidungsbefugnis liegt beim Kirchenvolk. Das Stimm- und Wahlrecht steht allen in- und ausländischen Kirchenmitgliedern mit erfülltem 18. Altersjahr zu. Der vierzigköpfige Grosse Landeskirchenrat ist das legislative Organ. Er wählt aus dem Kirchenvolk den fünfköpfigen Kleinen Landeskirchenrat, die landeskirchliche Exekutive.
Der Grosse Landeskirchenrat ist die oberste Behörde der Landeskirche und setzt sich aus 40 Delegierten zusammen, die von den Kirchgemeinden und dem Dekanat nach deren Satzungen auf 4 Jahre nach dem Majorzsystem gewählt werden.
Mitglieder des Grossen Landeskirchenrats für die Amtsdauer 2021-2025
Sekretariat
Angela Jauch-Walker, Schattdorf
E-Mail
Finanzkommission
Die Finanzkommission besteht aus fünf Delegierten des Grossen Landeskirchenrats, die von diesem auf vier Jahre gewählt werden. Die Finanzkommission ist zuständig für die Prüfung des Voranschlags und der Jahresrechnung sowie der Ausarbeitung des Finanzausgleichs unter den Kirchgemeinden.
Protokolle der Sitzungen des Grossen Landeskirchenrats
Protokolle
Protokoll vom 24. Mai 2024
Protokoll vom 22. November 2023
Protokoll vom 10. Mai 2023
Protokoll vom 23. November 2022 - Beilage Parlamentarischer Vorstoss
Protokoll vom 18. Mai 2022
Protokoll vom 24. November 2021
Protokoll vom 19. Mai 2021
Protokoll vom 18. November 2020
Protokoll vom 20. November 2019
Protokoll vom 15. Mai 2019
Protokoll vom 21. November 2018
Protokoll vom 6. Juni 2018
Protokoll vom 22. November 2017
Protokoll vom 18. Mai 2017
Protokoll vom 23. November 2016
Protokoll vom 15. Juni 2016
Protokoll vom 25. November 2015
Protokoll vom 20. Mai 2015
Protokoll vom 26. November 2014
Konstituierende Versammlungen
Konstituierende Versammlung vom 9. Juni 2021
Konstituierende Versammlung vom 9. Juni 2021 - Vereidigung
Konstituierende Versammlung vom 7. Juni 2017
Konstituierende Versammlung vom 7. Juni 2017 - Vereidigung
Parlamentarische Vorstösse
Hier finden Sie parlamentarische Vorstösse und Anfragen.
- Parlamentarischer Vorstoss zu Fusionen von römisch-katholischen Kirchgemeinden von Frieda Steffen-Regli, Andermatt
eingereicht am 23. November 2022 - Anfrage Irene Wipfli und Marcel Jauch, Silenen: Fusionen von Kirchgemeinden;
eingereicht am 6. November 2017 - Beantwortung der parlamentarischen Anfrage von Irene Wipfli und Marcel Jauch;
Frühjahrssession 6. Juni 2018
Der Kleine Landeskirchenrat besteht aus insgesamt 5 Mitgliedern, die vom Grossen Landeskirchenrat auf 2 Jahre gewählt werden. Ein Mitglied des Kleinen Landeskirchenrates hat dem Dekanat anzugehören.
Der Kleine Landeskirchenrat vollzieht die Verfassung und die Beschlüsse des Grossen Landeskirchenrats. Er besorgt die Vertretung der Landeskirche nach aussen unter Beachtung der Weisungen des Grossen Landeskirchenrates.
Er bereitet zudem die Geschäfte des Grossen Landeskirchenrates vor und sorgt für eine geordnete Rechnungsführung sowie die jährliche Rechnungsablage und die Festsetzung des Voranschlags.
Rechtsdokumente
050.01 Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche Uri
060.01 Geschäftsordnung des Grossen Landeskirchenrats
070.01 Geschäftsordnung des Kleinen Landeskirchenrats
070.02 Verordnung über die Finanzkompetenz des KLKR
010.05 Dringende Empfehlung über die Umsetzung des "Schutzkonzepts für die seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit der Menschen im Bereich des Bistum Chur" in Bezug auf die Prävention in der Landeskirche Uri (mehr unter Dossier - Übergriffe im kirchlichen Umfeld)
010.07 Nichtgottesdienstliche Veranstaltungn in sakralen Räumen - folgt
040.01 Verordnung über die Einrichtung und Verwaltung des Felix und Regula-Fonds
040.04 Checkliste für die Einreichung von Gesuchen an den Felix und Regula-Fonds
080.01 Kirchgemeindeordnung (Modell)
130.01 Anstellungs- und Besoldungsrichtlinien der röm.-katholischen Landeskirche Uri (mehr unter Personelles)
130.07 Leitfaden Mitarbeitergespräch
130.10 Grundsatzpapier "Prävention und Vorgehen bei Verdachtsfällen bei physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen" (mehr unter Dossier - Übergriffe im kirchlichen Umfeld)
150.01 Verordnung Finanzausgleich der Landeskirche Uri
Anstellungs- und Besoldungsrichtlinien
Anstellungs- und Besoldungsrichtlinien der röm.-katholischen Landeskirche Uri
- Anhang 1 - Arbeitsverträge
- Anhang 2 - Muster Funktionsbeschriebe
- Pfarrer
- Priesterlicher Mitarbeiter oder Vikar
- Diakon
- Pfarradministrator
- Pfarreimitarbeiterin / Pfarreimitarbeiter
- Seelsorgende (ehem. Pastoralassistent/in)
- Leitung Fachstelle Jugend
- Kirchliche Jungendarbeiterin / kirchlicher Jugendarbeiter
- Leitung Fachstelle Katechese
- Mitarbeiterin / Mitarbeiter Fachstelle Katechese
- Kirchliche Sozialarbeiterin / Kirchlicher Sozialarbeiter
- Religionspädagogin / Religionspädagoge
- Katechetin / Katechet
- Chorleiterin / Chorleiter
- Organistin / Organist
- Leitung Sekretariat Landeskirche Uri
- Pfarreisekretärin / Pfarreisekretär
- Sakristanin / Sakristan / Hauswartin / Hauswart
- Anhang 3 - Umrechnungstabelle Lektionen in Pensum
- Anhang 4 - Lohntabellen Kanton
- Anhang 5 - Lohn und Einreihungstabelle für Kirchenmusik
- Anhang 6 - Einreihungsplan
- Anhang 7 - Spesen
Übergriffe im kirchlichen Umfeld
- Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz
- Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit der Menschen im Bereich des Bistums Chur
- 010.05 Dringende Empfehlung über die Umsetzung des "Schutzkonzepts für die seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit der Menschen im Bereich des Bistum Chur" in Bezug auf die Prävention in der Landeskirche Uri
- 010.10 Grundsatzpapier "Prävention und Vorgehen bei Verdachtsfällen bei physischen, psychischen und sexuellen Übergriffen"
- Verhaltenskodex zum Umgang mit Macht
Kirchliche Entwicklung
Von den Steuereinnahmen der katholischen Kirchgemeinden des Kantons Uri bleiben über 90% bei den Pfarreien und Seelsorgeräumen. Damit werden das Personal, die kirchlichen Gebäude und die weiteren örtlichen Aufgaben und Angebote finanziert.
Die römisch-katholische Landeskirche Uri wird durch die katholischen Kirchgemeinden von Uri mit einem Betrag pro Mitglied finanziert. Die Höhe dieses Betrages wird jährlich durch den Grossen Landeskirchenrat festgelegt. Mit diesen Mitteln werden die Fachstellen Jugend und Katechese, die Verwaltung, sowie die pfarreiübergreifenden, sozialen, karitativen und diakonischen Aufgaben gedeckt
Details zur Mittelverwendung können dem Jahresbericht und dem Artikel aus dem Pfarreiblatt entnommen werden.